Das Gesetz zur "Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" gilt seit dem 1. April 2012. Eine Vielzahl von Beratungsstellen hilft bei der Umsetzung und beim weiteren Vorgehen
Das Gesetz zur "Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" gilt seit dem 1. April 2012. Eine Vielzahl von Beratungsstellen hilft bei der Umsetzung und beim weiteren Vorgehen
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss? Sie suchen Arbeit in einem deutschen Unternehmen und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen Arbeitgeber in Deutschland verständlich machen? Sie möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für Ihr Weiterkommen in Ihrem jetzigen Betrieb in Deutschland nutzen?
In diesen Fällen ist es für Sie wichtig zu wissen, in welchem Umfang Ihr ausländischer Ausbildungsnachweis mit einem deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist.
Wenden Sie sich an eine der hier aufgeführten Beratungsstellen. Anhand Ihrer Ausbildungsnachweise klären Sie dort Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder im Betrieb.
Zusätzlich zu den rechts aufgeführten Beratungsstellen bieten folgende Stellen und Migrantenselbstorganisationen Beratung an: