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Bildungsberatung

Sie interessieren sich für eine Fort- oder Weiterbildung? Sie haben bereits eine Auswahl getroffen und suchen nach einer Finanzierungsmöglichkeit? Hier können Sie einen Bildungsscheck bzw. eine Bildungsprämie beantragen.
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Ab dem 16. Dezember heißt es wieder: Drinbleiben und Beratung nur online und telefonisch in Anspruch nehmen. Bild: Dieses Cover wurde mit Ressourcen von Freepik.com erstellt.

















Informationen zum Bildungsscheck für Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückehrende

Bürgerinnen und Bürger, die in NRW wohnen, können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil der Weiterbildungskosten privat getragen.

Zielgruppe: Freiberufler/innen und Selbstständige, Beschäftigte / Beschäftigte in Elternzeit und Berufsrückkehrende.

Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000 €

Bitte beachten Sie: Ihr Einkommen muss mit einem Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes, einer schriftlichen Erklärung Ihres Steuerberaters oder einer behördlichen Bescheinigung belegt werden.

Weiterbildung: Förderfähig sind berufliche Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln und in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist. Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind i. d. R. nicht förderfähig.

Anzahl: pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie (siehe unten) ausgegeben werden.

Für einen Beratungstermin lassen Sie uns bitte zunächst eine individuelle Terminanfrage zukommen:
  • Stellen Sie hier eine Online-Terminanfrage zum Bildungsscheck


  • Informationen zum Bildungsscheck im betrieblichen Zugang

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter*innen (auch Auszubildende, Werkstudent*innen, Volontäre) Bildungsschecks erhalten. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird das Unternehmen beraten und trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.

    Betriebsgröße: mind. ein und max. 50 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

    Branche: Der öffentliche Dienst kann ebenfalls gefördert werden. Ausgenommen hiervon sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden. Grundsätzlich förderfähig sind u.a. Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Berufskammern.

    Anzahl: Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Jede*r Beschäftigte kann dabei nur einen betrieblichen Bildungsscheck je Kalenderjahr erhalten.

    Weiterbildung: Förderfähig sind berufliche Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, für die Arbeitgeber*innen gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

    Im Beratungstermin benötigen wir neben einer Einzelhandlungsvollmacht eine datenschutzrechtliche Erklärung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin, der/die den Bildungsscheck in Anspruch nehmen wird.

    Für einen Beratungstermin lassen Sie uns bitte zunächst eine betriebliche Terminanfrage zukommen:

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Beratung zur Beruflichen Entwicklung

Das Angebot unterstützt Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, die in NRW wohnen und arbeiten. Die Beratung wird von qualifizierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt und ist kostenlos. [mehr]
Kontakt

Amt für Weiterbildung
VHS Köln
Im Mediapark 7
50670 Köln
Tel.: 0221/221-23999
Symbol Email senden

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln

Ute Smania
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/2022-250

Silke Puchalla
Köhlstraße 8
50827 Köln-Ossendorf
Tel. 0221/2022-356 3

Stefan Schmitz
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
Tel. 0228/6047962
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Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Unter Sachsenhausen 10–26
50667 Köln

Tel.: 0221/1640-6260
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