Über die Höhe der Zuschussstipendien wird unter Berücksichtigung der finanziellen und sozialen Situation des Bewerbers entschieden. Ergänzt wird die finanzielle Förderung durch Bildungs- und Mentoringangebote.
Die Studienstipendien richten sich an junge Menschen mit wissenschaftlicher Begabung und mit sozialem und gesellschaftlichem Engagement.
Was gefördert wird• Studien an Hochschulen/Fachhochschulen mit staatlich anerkannten Abschlüssen;
• zeitweiliges, fachspezifisch begründetes Studium im Ausland;
• Aufbaustudien, die für den angestrebten Beruf von Bedeutung sind;
• Promotionen.
Fördervoraussetzungen• Durchschnittsnote des Reifezeugnisses (Abitur, Feststellungsprüfung) mind. 2,0;
• Immatrikulationsnachweis; Förderung frühestens ab dem 3. Hochschulsemester (siehe Hinweis auf der rechten Seite)
• Durchschnittsnoten der Studienleistungen (Scheine, Examenszeugnis) mind. 2,5;
• Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit, Überschreitung der Regelstudienzeit in begründeten Fällen bis maximal 30 % der Regelstudienzeit;
• Studienabschluss bis zum vollendeten 30. Lebensjahr;
• Förderung von ausländischen Bewerbern nur für Studien im Bundesgebiet;
• Eine Bewerbung ist in folgenden Zeiträumen möglich: 1. Februar bis 1. März oder 1. August bis 1. September.
Bewerbung
Nach Auswertung des schriftlichen Antrags erfolgt gegebenenfalls eine Einladung zum Auswahlverfahren im Rahmen der Bewerbertage im April bzw. Oktober. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie eventuell zu diesen Terminen nach Köln eingeladen werden.
Sollten Sie sich parallel zu dieser Bewerbung noch bei anderen Förderorganisationen um ein Stipendium bewerben, bitten wir um Nachricht.
Wenn Sie bereits im Rahmen des Studienstipendienprogramms des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds gefördert werden, bitten wir Sie, Ihren Folgeantrag innerhalb der Bewerbungsfristen per Email an die Stiftung zu richten.
Für alle Stipendienanträge gelten die folgenden Bewerbungsfristen:
1. Februar bis 1. März oder 1. August bis 1. September