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Erlasse, Empfehlungen, Konzepte

Auf dieser Seite finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen, aktuelle politische Konzepte und Förderprogramme der Landesministerien sowie Handlungsempfehlungen landespolitischer Institutionen zur Berufswahl- orientierung und –vorbereitung.

Erlasse

Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6. 11. 2007 – 411 (ABl. NRW. 12/07) Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25. 1. 2006 (ABl. NRW. S. 39)zu Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I/ Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförder- schulen im Wortlaut.

EmpfehlungenDie Empfehlung des Landesausschusses für Berufsbildung des Landes NRW befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich der Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II. Sie konkre- tisiert die bestehende Vorgabe zur Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg und macht Vorschläge zur weiteren Entwicklung.

Nachdem der Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) am 18.2.2004 „Empfehlungen für den Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf“ ausgesprochen hat, die sich im Wesentlichen mit der Frage der Einmündung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen in Ausbildung und Beruf befassen, legt er nunmehr Empfehlungen vor, die diese mit dem Aspekt „Übergang in Hochschule und Beruf“ komplettieren. Sie formulieren ein angestrebtes Gesamtbild der Übergänge von der Schule in den Beruf, gleichgültig, ob diese über die berufliche oder die akademische Bildung erfolgen.

Der Landesausschuss für Berufsbildung NRW empfiehlt eine die Sekundarstufe I und ausbildungsvorbereitende Angebote von
Berufskollegs und anderen Trägern umfassende Struktur in kommunaler Trägerschaft für die Koordination des Übergangs Schule-Beruf.

Die Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) zur Berufsorientierung und Berufsberatung beschreiben übergreifende Leitideen für die Ziele und Aufgaben in der Berufsorientierung und Berufsberatung, für die Zusammenarbeit der Akteure und für die Qualitätssicherung der Angebote im gesamten Bundesgebiet.

Erklärungen - Stellungnahmen

"Berufswegeplanung ist Lebensplanung - Partnerschaft für eine kompetente Berufsorientierung von und mit Jugendlichen" Die Erklärung der Partner des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, der Bundesagentur für Arbeit, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz

Konzepte - Vereinbarungen

Das Rahmenkonzept wurde am 16.05.2007 verabschiedet. Es wurde gemeinsam vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW sowie den Arbeitsmarktpartnern erstellt.
Die Schulen sind künftig gehalten, im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit ein Konzept zur individuellen Förderung zu entwickeln. Dieses Konzept wird neben den fachlichen auch die personalen, sozialen und praktischen Kompetenzen stärker berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht hier die Entwicklung der Ausbildungsreife von Schülerinnen und Schülern. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und die Regional- direktion NRW der Bundesagentur für Arbeit haben die Grundsätze von 1999 auf Landesebene konkretisiert, aktualisiert und fortgeschrieben. Die Basis bildet hier das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen För- derung“ vom 16.05.2007. Die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studien- orientierung hat auch Eingang in den Erlass zur "Berufsorientierung“ gefunden. In der Rahmenvereinbarung legen die Kultusministerkollegen und die Bundesagentur für Arbeit ihr Verständnis von Zusammenarbeit in der Berufswahlvorbereitung und beim Übergang Schule - Beruf dar und institutionalisieren die Zusammenarbeit in der "Ständigen Kontakt- kommission Kultusministerkonferenz / Bundesagentur für Arbeit".Zwischen der Stadt Köln und der Agentur für Arbeit Köln wurden konkrete Handlungsschritte vereinbart wie die Zusammenarbeit zwischen Hauptschulen und der Agentur für Arbeit intensiviert und die Empfeh- lungen in dem Rahmenkonzept zur Berufswahlorientierung und -vorbereitung des Landes umgesetzt werden können.

FörderprogrammeAm 16. Oktober 2006 fiel der Startschuss zur Umsetzung des neuen Pilotprojektes „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“. Das Land NRW gewährt unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Zuschüsse zur Schaffung eines zusätzlichen freiwilligen Angebots betriebsnaher und praxisorientierter Ausbildungskapazitäten. Die landesweite Pilotförderung soll berufliche Handlungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit für ausbildungs- und arbeitswillige Jugendliche und junge Erwachsene vermitteln, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraus- setzungen derzeit und absehbar trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine berufliche Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben werden.

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Übergangs- management Schule-Beruf

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Dr. Bernhard Meyer

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Mediapark 6 B
50670 Köln

Tel.0221/221- 29281

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