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Sprachförderung

Angebote für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund

Sprachförderung ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, denn das Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für den schulischen Erfolg der Kinder in Deutschland.

Sprachförderung - insbesondere bei kleinen Kindern - wird heute zunehmend als Förderung zu einer Zwei- oder Mehrsprachigkeit verstanden: neben dem Vorteil des leichteren Spracherwerbs können gleichzeitig besondere soziale und interkulturelle Kompetenzen entwickelt werden. Mehrsprachigkeit ist zudem ein wichtiger Faktor auch bei der beruflichen Qualifikation.

Sprachförderung an Grundschulen / Primarstufe

  • Muttersprachlicher Unterricht in Grundschulen

  • Nach Maßgabe der Bezirksregierung Köln ist die Erteilung des muttersprachlichen Unterrichts in der Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ein freiwilliges Angebot der Grundschulen. Aufgabe dieses Unterrichtes ist es, die muttersprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Er ergänzt mit den in der Regel fünf Wochenstunden den Unterricht in
    Regelklassen und Vorbereitungsklassen der Primarstufe (Klassen 1-4) sowie der Sekundarstufe I (Klassen 5-10).

    Die Schule informiert die Eltern der ausländischen Schüler/innen insbesondere bei der Aufnahme in die Grundschule und beim Übergang in die Sekundarstufe I über das Angebot des muttersprachlichen Unterrichts.
    Auskünfte hierzu erteilt das Schulamt für die Stadt Köln, Frau Böke
    unter der Rufnummer Tel. 0221/2 21 – 290 36


  • Rucksackprojekt - Koordinierte Elternbildung und Sprachförderung

  • Das Projekt findet als Modell an zwei Gemeinschaftsgrundschulen - der GGS Mülheimer Freiheit und der GGS Alte Wipperfürther Straße -
    statt. Nicht nur die Kinder erhalten Sprachförderunterricht, sondern auch die Mütter werden von Stadtteilmüttern angeleitet, die Kinder im Elternhaus schulisch und sprachlich zu fördern. So werden in den Familien gemeinsame Lern- und Bildungsprozesse in Gang gesetzt.

    Ansprechpartner
    Stadt Köln, Interkultureller Dienst Mülheim des Bezirksjugendamtes
    Tel 0221/ 221-29852
    Fax 0221/221-99606

  • KOALA und BILI

  • Das Projekt KOALA fördert das koordinierte zweisprachige Lernen in Deutsch und der Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Dieses Projekt heißt nach dem Vorbild in Hessen KOALA.

    Außerdem gibt es bilingual arbeitende Schulen. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: die Kinder sollen durch die Förderung ihrer Mutter- sprache besser Deutsch lernen können und soll ihre Mehrsprachigkeit soll altersgerecht ausgebaut werden.

Sekundarstufe I

Nach Maßgabe der Bezirksregierung Köln ist die Erteilung des Mutter- sprachlichen Unterrichts in der Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ein freiwilliges Angebot der weiterführenden Schulen.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Ab Klasse 6 bis zum Abitur können die Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auch anstelle einer 2. Fremdsprache unterrichtet werden.


  • Am Ende der Klasse 10 oder nach dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 müssen die Schülerinnen und Schüler eine verpflichtende Sprachprüfung ablegen. Die erteilte Note kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache (z.B. Englisch) ausgleichen.


  • Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I der deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben, sog. Seiteneinsteiger, können unter bestimmten Bedingungen die Sprache des Herkunfts- landes anstelle einer Pflichtfremdsprache bzw. Wahlpflicht- fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache ab Klasse 5 bzw. ab Klasse 6) durch eine Sprachprüfung anerkannt bekommen. Diese Sprachprüfung findet immer am Ende eines Schuljahres statt.
Islamkunde in deutscher Sprache als eigenständiges Unterrichtsfach

In einem Schulversuch hat das Land NRW das Schulfach "Islamische Unterweisung in deutscher Sprache" parallel zum christlichen Religions- unterricht eingeführt. Hier unterrichten Lehrer für den Muttersprachlichen Unterricht, die in einer Fortbildung weiterqualifiziert worden sind, oder Islamwissenschaftler, die an einer entsprechenden Hochschule studiert haben. Dieses Unterrichtsfach heisst jetzt "Islamkunde in deutscher Sprache".
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Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie

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51103 Köln

Tel 0221/221-25416
Fax 0221/221-25599
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