Welche Schulabschlüsse können nachgeholt werden?
- Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
- Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife (ggf. mit Qualifikation)
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife nach beendeter Ausbildung oder mehrjähriger Berufstätigkeit
Weitere Informationen über das Nachholen von Schulabschlüssen, auch über die Externenprüfung oder die Anerkennung von Schulabschlüssen, finden Sie hier.
Lassen Sie sich auch gerne bei uns, der Bildungsberatung, zu den entsprechenden Angeboten beraten.
Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln/Bildungsberatung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
Nebenstelle:
Mediapark 6b
50670 Köln
Frau Aston-Boltendahl
Frau Birgit Küpper
Tel.: 0221- 221- 29282 und 0221- 221- 29285
Telefonsprechstunden:
Di. 10-12 Uhr
Do. 14-16 Uhr
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