Bildungsprämie, Bildungsscheck, Bildungsgutschein oder Bildungsurlaub versprechen individuelle Finanzierung oder Förderung. Wer was wofür und unter welchen Voraussetzungen erhalten kann, wollen wir in dieser Rubrik aktuell und transparent darstellen. Eine erste Orientierung bietet die Tabelle auf dieser Seite.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Kosten für Weiterbildung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mehr dazu am Ende der Seite.
Name der Förderung | Zielgruppen und Bedigungen |
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Bildungsurlaub NRW | Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, frei Mitarbeitenden u.a. Wird in der Regel für 1 Woche/Jahr für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Muss im Unternehmen beantragt werden. |
Bildungsgutschein | Einen Bildungsgutschein erhalten Arbeitslose, die ALG I empfangen, zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme. |
WeGeBau | Förderung für Betriebe, um älteren oder geringfügig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Neue Förderung aus Konjunkturpaket II: Auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunter- nehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung vier Jahre zurück liegen, werden gefördert. |
Aufstiegs-BAföG | Gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung - z.B. nach der Handwerksordnung - vorbereiten. Die Kosten der Maßnahme werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent gefördert. Für die verbleibenden 69,5 Prozent wird ein zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. |
Qualifizierung während Kurzarbeit | Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II für Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Qualifizierung während Zeiten der Kurzarbeit. Unterschieden wird die Förderung für gering qualifizierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, es besteht auch die Möglichleit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. |
WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive | Ermöglicht Unternehmen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung seiner Mitarbeiter*innen mit sich bringt, zu profitieren. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mehr als 160 Stunden beinhaltet, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, z. B. hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend ...). |
Steuerliche Vergünstigungen bei Teilnahme an einer Weiterbildung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 920 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, sind voll absetzbar. Dies gilt auch, wenn man im Jahr, für die die Steuererklärung gemacht wird, arbeitslos oder im Erziehungsurlaub war. Es muss allerdings plausibel sein, dass die Weiterbildung berufliche Ziele verfolgt. Das Gelingen muss nicht nachgewiesen werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen:
- Kursgebühren oder Honorare für Tagungen, Prüfungen, Lehrgänge
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Fahrten zur Weiterbildungsstätte, bei modularen Angeboten für jedes Modul
- Übernachtungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel z.B. Fachliteratur oder Verbrauchsmaterial
- ggf. Fahrten zu Lerngruppen
- ggf. doppelte Haushaltsführung
- ggf. Bürokosten