Die Schulpflicht unterteilt sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht).
In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) zehn Jahre. Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schüler*innen in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht).
Die Jugendlichen sind dann verpflichtet zum Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges eines Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II, zum Beispiel der gymnasialen Oberstufe Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.
Wird nach der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf Besuch einer Berufsschule, jedoch nicht die Pflicht.
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