Die Anmeldung von Kindern an einer Grundschule ist ein wichtiger Schritt für Eltern und Erziehungsberechtigte. Kinder, die schulpflichtig werden, müssen in einem festgelegten Zeitraum an einer Grundschule angemeldet werden. Dafür ist es notwendig, bei der gewünschten Schule einen Termin zu vereinbaren und verschiedene Unterlagen vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich hier über die jeweiligen Zeiträume und Termine.
Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb der städtischen Schulformen zu wählen – zum Beispiel zwischen Gemeinschafts-, katholischen oder evangelischen Grundschulen. Ein Anspruch auf einen Schulplatz besteht an der zuständigen städtischen Schule im Wohnumfeld, sofern dort Kapazitäten vorhanden sind. Um flexibel zu bleiben, wird empfohlen, im Anmeldebogen einen Zweitwunsch für eine alternative Schule anzugeben. Wichtig ist, dass das Kind nur an einer Grundschule angemeldet werden darf.
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