Wenn Sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, kann es sein, dass ihr Schulabschluss nicht immer denen des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Schulabschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen. Legen Sie dafür Ihren Bildungsnachweis bei der zuständigen Bezirksregierung vor.
Für Informationen zur Anerkennung und Gleichstellung von Schulabschlüssen klicken sie bitte hier.