Schulwechsel

Übergang von der Grundschule in eine weiterführende allgemein bildende Schule (Primarstufe in Sekundarstufe I) 


Mit dem Halbjahrszeugnis der 4. Klasse Grundschule erhalten die Eltern einen Anmeldeschein mit einer Empfehlung der Grundschule. Diese Empfehlung informiert darüber, ob das Kind für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums geeignet oder eingeschränkt geeignet ist. Gibt es diese Empfehlung nicht, sollte das Kind auf einer Hauptschule oder einer Gesamtschule angemeldet werden.

Die Eltern werden vorher von der Grundschule beraten und können an Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen teilnehmen und sich Eindrücke vor Ort einholen.
 

Wechsel der Schulform nach der Erprobungsstufe
 

In den Erprobungsstufen (Klassen 5 und 6) der jeweiligen Schulformen in der Sekundarstufe I wird die Entscheidung für die gewählte Schulform überprüft. Die Schülerinnen und Schüler gehen in der Erprobungsstufe ohne Versetzung in die Klasse 6 über. Am Ende der Erprobungsstufe nach der 6. Klasse wird über den Verbleib oder über den Wechsel in eine andere Schulform entschieden.

Nach der Klasse 8 ist in der Regel kein Schulformwechsel mehr möglich.
 

Übergang von der allgemein bildenden Schule - Sekundarstufe I - in die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) der Gymnasien und Gesamtschulen


Schülerinnen und Schüler, die an der Hauptschule, an der Realschule, an der Gesamtschule oder im Berufskolleg den Abschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe (mindestens befriedigende Leistungen)
erreicht haben, können sich an der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschulen oder Gymnasien anmelden. Sie dürfen in der Regel nicht älter als 18 Jahre alt sein.

 

 

Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Berufskollegs

Für Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung beginnen, besteht Schulpflicht. Sie besuchen dann eine entsprechende Fachklasse an einem Berufskolleg. Vom Ausbildungsbetrieb werden sie automatisch bei dem entsprechenden Berufskolleg im Schulbezirk angemeldet.

Für Jugendliche, die keine betriebliche Ausbildung beginnen, bieten die Berufskollegs eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungsgänge in den verschiedenen Berufsfeldern an.

Die Vollzeitbildungsgänge führen zu beruflichen Grundkenntnissen, zu Berufsabschlüssen und zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II.

 

Wissenswertes:

Beratung für den Schulwechsel in die Sekundarstufe I erteilen die weiterführenden Schulen.

 

Beratung beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II erteilt die Stadt Köln im Amt für Schulentwicklung.

Weiterführende Schulen in Köln 2024_25 – Sekundarstufe I
 

Weiterführende Schulen in Köln 2024_25 – Sekundarstufe II


Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln Bildungsberatung

Frau Aston-Boltendahl
Frau Linke

Mediapark 6b
50670 Köln

Tel.: 0221- 221- 29282 und 0221- 221- 29285

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