Home   |   Sitemap   |   E-Mail senden   |   Impressum   |   Datenschutz   |   Hilfe
bildung.koeln.de – Das Kölner Bildungsportal Ein Service von Lernende Region Netzwerk Köln

Gremien der Eltern

Mitwirkung von Eltern schulpflichtiger Kinder in der Schule - Aufgaben, Rechte und Organisationsformen

Grundsätzlich haben Eltern das Recht, nach Absprache mit den Lehrkräften am Unterricht des eigenen Kindes teilzunehmen und von den Lehrkräften über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes unterrichtet zu werden.

Das Schulgesetz NRW regelt in § 72 und § 73 die Elternvertretung in der Klassenpflegschaft und der Schulpflegschaft.

Klassenpflegschaft

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen sind Mitglieder der Klassenpflegschaft, an deren Sitzungen auch die Klassenlehrerin oder der -lehrer sowie ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassen-sprecher und deren Stellvertretung mit beratender Stimme teilnehmen können. Wenn kein Klassenverband besteht, werden die Pflegschaften von den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe gebildet.

In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft soll bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt werden. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.

Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften/Jahrgangspflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz und Fach-konferenzen (beratende Stimme).

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern - die Elternver- sammlung - einberufen.

Zusammenschlüsse von Schulpflegschaften

In Köln haben sich seit dem Schuljahr 2010/11 alle Schulformen vernetzt und bilden ein schulformübergreifendes Gremium, die Stadtschul- pflegschaft Köln. Auf der Webseite kann man sich über Termine und Veranstaltungen aber auch über die Schulpolitik informieren. Die Schulpflegschaften der Schulen können sich folgenden NRW-weiten Organisationen anschließen, um die Elterninteressen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht zu vertreten:
Finden leicht gemacht
Institutionen finden
Kurse finden
Artikel finden
Veranstaltungstipp
Tag der Logistik 2024
Sa. 27.04.2024,
[mehr]
Aktuelles
Neu aufgelegt: Elterninformationen zum deutschen Schulsystem in 18 Sprachen. Alle Broschüren der Kölner RAA stehen als PDF-Dateien zum Herunterladen bereit. [mehr]
Die Aufgaben der Schulkonferenz als oberstes Mitwir- kungsgremium. [mehr]
Die Schulpfleg- schaften der einzelnen Schulen stellen sich i.d.R. auf den Homepages der einzelnen Schulen dar.
Materialien
Weitere Infos
Links zum Beitrag
Artikel drucken Artikel drucken Artikel als PDF Artikel als PDF zum Seitenanfang zum Seitenanfang