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Lernmittel

Die Stadt Köln übernimmt einen Teil der Kosten für Schulbücher und andere Lernmittel

Die Stadt Köln übernimmt für die Schülerinnen und Schüler städtischer Schulen einen Teil der Kosten für notwendige Lernmittel (= Schulträgeranteil) und stellt diese Lernmittel den Schülerinnen und Schülern leihweise zum befristeten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese leihweise zur Verfügung gestellten Lernmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Die Höhe des Eigenanteils, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind, wird vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern/innen in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule.

Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils


Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch XII sind gemäß Schulgesetz von der Zahlung des Eigenanteils befreit.

Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, zusätzlich die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach

  • dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
  • dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - wirtschaftliche Jugendhilfe
von der Zahlung des Eigenanteils zu zu befreien.

Anspruchsberechtigte legen für die Übernahme des Eigenanteils der Schule einen entsprechenden Nachweis über den Bezug der jeweiligen Leistung vor.

Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler/innen, die sich den Schulen nicht als Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den vor genannten Gesetzen offenbaren wollen, haben die Möglichkeit, die Schulbücher (Eigenanteil) selbst zu beschaffen und die vorgelegten Beträge vom Schulträger zurückzufordern.

Entsprechende Antragsformulare sind beim Schulverwaltungsamt erhältlich.

Gebrauchs- oder Übungsmaterialien sind keine Lernmittel

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.

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Kontakt
Stadt Köln
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Di. bis Fr.
9:00 bis 12:00 Uhr

Tel. 0221- 221-
29069
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