Klasseninterne und schulinterne pädagogische Maßnahmen sowie mögliche Ordnungsmaßnahmen müssen durchgeführt und dokumentiert werden, bevor schulexterne Maßnahme eingeleitet werden!
Im ersten Schritt liegt es in der Verantwortung der Schule, auf das Fehlen in der Schule zu reagieren. Hier geht es zunächst um erzieherische Maßnahmen, die den individuellen Einzelfall adressieren und im Rahmen der pädagogischen Möglichkeiten darauf abzielen, die Kinder und Jugendlichen frühzeitig zu erreichen. In der Folge sind auch in der Schule Ordnungsmaßnahmen möglich.
Die Auswahl und die Reihenfolge dieser schulinternen Maßnahmen können je nach Einzelfall variieren.
Wichtig ist: Es muss nicht alles passieren, aber es kann nicht nichts passieren!
Bei Fehlzeiten ab drei Tagen soll die Schule aktiv werden.
Alle klassen- und schulinternen Maßnahmen müssen –auch mit Blick auf mögliche weitere Maßnahmen- dokumentiert werden.
Über diesen Link gelangen Sie zum Schaubild „Schulabsentismus – Handlungsschritte der Schulen“.
Regionales Bildungsbüro
Leitung: Ursula Brockmann
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: 0221 / 221-29295
Fax: 0221 / 221-29240
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