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Schulexterne Maßnahmen: Bußgeldverfahren

Bei einem „Bußgeld“ handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Maßnahme des Ordnungsamtes. Das Verfahren dazu wird erst dann eingeleitet, wenn die schulinternen Interventionen keinen Erfolg hatten und die Kinder und Jugendlichen weiterhin in der Schule fehlen.

Um ein Bußgeld zu veranlassen, müssen die vorgeschalteten schulinternen Maßnahmen geprüft und dokumentiert werden.

Schaubild „Schulabsentismus – Bußgeldverfahren“.

Das Schaubild zeigt die Handlungsschritte beim Bußgeldverfahren
Das Schaubild „Schulabsentismus – Handlungsschritte im Bußgeldverfahren“ veranschaulicht die nun folgenden Schritte der Schule zur Veranlassung eines Bußgeldes. Dabei handelt es sich um Informations- und Kommunikationsschritte zwischen der Schule und den SchülerInnen bzw. ihren Familien und der Anzeige ans Schulamt. Die erforderlichen Formulare und Dokumente sind in dem Schaubild zum Download verlinkt.

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Kontakt
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50679 Köln

Tel.: 0221 / 221-29295
Fax: 0221 / 221-29240
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Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)

Schulamt für die Stadt Köln

Irmgard
Horz-Donsbach

Fon 0221/221 - 29029
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