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Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht für Schülerinnen und Schüler
mit und ohne Behinderung

Viele Kinder mit Behinderungen benötigen sonderpädagogische Förderung. Sie brauchen zum Teil besondere Hilfs- und Lernmittel sowie verstärkte Unterstützung durch die Lehrerin oder den Lehrer.

Bei einigen Behinderungen sind besonders ausgestattete Räume, speziell ausgebildetes Personal und manchmal auch Pflege und Therapie nötig.

Sonderpädagogische Förderung erhalten die Schülerinnen und Schüler entweder in der Förderschule oder unter bestimmten Voraussetzungen in einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule im Gemeinsamen Unterricht.

Grundsätzliches

Im Gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule.

Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I fortgeführt werden.

Im Gemeinsamen Unterricht können die Abschlüsse der allgemeinen Schule bzw. die Abschlüsse in den Bildungsgängen entsprechender Förderschwerpunkte erreicht werden.

Verfahren

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde trifft in jedem Einzelfall die Entscheidung, ob die allgemeine Schule der geeignete Förderort im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist oder eine Förderschule.
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Kontakt
Fachberatung/ Koordination
Gemeinsamer Unterricht

Schulamt für die Stadt Köln
Stadthaus
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Zimmer 9 H 72

Fon 0221/221-29168
(mi. 10-12 h)
Fax 0221/221-29253

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