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Langzeitpraktikum

Ergänzend zum Betriebspraktikum bietet das Langzeitpraktikum für Schülerinnen und Schüler mit individuellem Unterstützungsbedarf in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 (auf freiwilliger Basis) die Möglichkeit einen direkten Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu erreichen

Langzeitpraktikum
© iStock | shironosov
Schülerinnen und Schüler können
  • berufliche Anforderungen mit individuellen Stärken und Schwächen abgleichen, um nach ihrem Schulabschluss einen Anschluss in einem Ausbildungsberuf zu erreichen, und
  • ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern, ohne das Erreichen des Hauptschulabschlusses zu beeinträchtigen. Die Mindeststandards entsprechen dem Element Betriebspraktikum.

  • Darüber hinaus sind folgende Aspekte grundlegend:
  • Die betrieblichen Tätigkeiten während des Langzeitpraktikums dienen ausschließlich dem oben genannten Ziel.
  • Es finden regelmäßige Rückmeldegespräche zwischen der Schule, den Eltern und dem Praktikumsbetrieb zur Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers statt.

  • Das Langzeitpraktikum setzt die Empfehlung der Klassenkonferenz, die Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers und der Eltern voraus.
    In der Jahrgangsstufe 8/9 ist ein/oder zweitägiges Langzeitpraktikum möglich.
    In der Jahrgangsstufe 10 ist es nur eintägig umsetzbar.

    Organisation und Dauer des Langzeitpraktikums müssen flexibel auf die individuelle Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers angepasst werden können, sodass sie/er bei Bedarf den Praktikumsbetrieb wechseln oder das Praktikum beenden kann, um wieder am regulären Unterricht teilzunehmen.

    Langzeitpraktika sollen auch Schülerinnen und Schülern angeboten werden, die
    die Vollzeitschulpflicht bereits vor Erreichen des 10. Jahrgangs beenden werden.

    Die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf und unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern sowie der Fachlehrkräfte mit der Schülerin bzw.dem Schüler besprochen werden.

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