Nordrhein-Westfalen ist ein Zuwanderungsland. Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund derzeit rund ein Drittel beträgt und weiter wächst.
Insbesondere in städtischen Kerngebieten wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren Prognosen zufolge der Anteil auf 50 Prozent und mehr ansteigen. Sich dieser Tatsache zu stellen, ist die Aufgabe aller Schulen in NRW.
Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Zuwandererfamilien haben jedoch mehr Belastungen zu tragen als andere. Die Mängel in der Beherrschung der deutschen Sprache machen den Unterricht in vielen Klassen mühsam, Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler werden oft nur langsam erreicht.
Um den Belastungen gegenzusteuern und durch Förderarbeit die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf einen ähnlichen Leistungsstand zu bringen wie die deutschen Schülerinnen und Schüler, vergibt das Land NRW zusätzliche Lehrerstellen.
Zu lange ging man davon aus, dass ein Plus an Unterrichtsressource, ein Mehr an Lehrkraftstunden automatisch zu besseren Ergebnissen - auch und gerade - bei Schülern mit Migrationshintergrund führt. Das schlechte Abschneiden dieser Gruppe von Schülern bei der PISA-Studie hat jedoch die Mängel einer überwiegenden Inputsteuerung von schulischen Entwicklungsprozessen offengelegt.
Aus diesem Grund ist die Vergabe der Integrationsstellen geregelt worden. Die Intention des Erlasses ist es, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu verbessern, gleiche Chancen für alle zu schaffen, Bildungsbenachteiligungen zu beseitigen und die Wirksamkeit dieser pädagogischen Bemühungen in den Blick zu nehmen.
Die Schulen können einen Antrag auf Zuweisung einer Integrationsstelle an ihre jeweils zuständige Schulaufsicht stellen. Antragsschluss ist der jeweils 30. Oktober eines Jahres.
Wissenswertes:
RAA- Regionale Arbeitsstelle zur Förderung für Kinder aus Zuwanderungsfamilien
Petra Fervers
Tel.: 0221- 221- 29092
Fax: 0221- 221- 29166
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