Verkürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit bei besonderen Umständen
Bestimmte Lebensumstände führen manchmal dazu, dass ausbildungswillige Jugendliche nicht für eine ganztägige Berufsausbildung zur Verfügung stehen können.
So können etwa frühe Schwangerschaften, pflegebedürftige Eltern oder andere familiäre Verpflichtungen des Azubis bewirken, dass die Ausbildung zu einem Zeitproblem wird - dies gilt ganz besonders für junge alleinerziehende Mütter.
Seit in Kraft treten des neuen Berufsbildungs- gesetztes (BBiG) besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Verkürzung der ganztätigen Ausbildungszeit zu stellen.
Die Verkürzung kann sich auf die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit beziehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Gesamtdauer der Ausbildungszeit zu verlängern.
Die wichtigsten Regelungen:
Anträge können bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Kammervertretung gestellt werden.
Betrieb und Auszubildende/r einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 25 und 30 Wochenstunden und sprechen ab, wann diese geleistet werden.
Wie bei allen Teilzeitkräften wird auch bei Auszubildenden in Teilzeit, die nicht an jedem Arbeitstag in der Woche arbeiten, der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet.
Im Ausbildungsvertrag muss die Teilzeitvereinbarung als Zusatz schriftlich vereinbart werden.
Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung angepasst werden und mit der zuständigen Kammer abgesprochen werden.
Die Berufsschule muss wie bei Vollzeitausbildung besucht werden; die Berufsschule muss über die Teilzeitregelung informiert werden.
Vorteile der Teilzeitausbildung für die Beteiligten
Wenn ein bestehendes Ausbildungsverhältnis wegen Elternzeit unter- brochen werden muss, ist die betriebliche Investition dann nicht verloren, wenn das Ausbildungsverhältnis in Teilzeit fortgesetzt wird.
Während den Auszubildenden durch Teilzeitarbeit der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiter offen steht, werden die Betriebe durch die verringerte monatliche Vergütung bei Teilzeit finanziell entlastet.
Es besteht die Möglichkeit, die Auszubildenden nach individueller Vereinbarung zeitlich flexibel und passend zu den betrieblichen Gegebenheiten einzusetzen.
Und: das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Aus- zubildenden in Teilzeit sind in der Regel stark ausgeprägt.