A. Übergang von der Grundschule in eine weiterführende
allgemein bildende Schule (Primarstufe in Sekundarstufe I)
Zur Wahl stehen nach der 4. Klasse der Grundschule: Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Februar/März für den Schulwechsel im Sommer.
Empfehlung der GrundschuleAuch nach der Schulgesetzänderung 2011 sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus.
Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht.
Wechsel der Schulform nach der Erprobungsstufe
In den Erprobungsstufen (Klassen 5 und 6) der jeweiligen Schulformen in der Sekundarstufe I wird die Entscheidung für die gewählte Schulform überprüft. Die Schülerinnen und Schüler gehen in der Erprobungsstufe ohne Versetzung in die Klasse 6 über. Am Ende der Erprobungsstufe nach der 6. Klasse wird über den Verbleib oder über den Wechsel in eine andere Schulform entschieden.
Nach der Klasse 8 ist in der Regel kein Schulformwechsel mehr möglich.
B. Übergang von der allgemein bildenden Schule - Sekundarstufe I - in die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) der Gymnasien und Gesamtschulen
Schülerinnen und Schüler, die an der Hauptschule, an der Realschule, an der Gesamtschule oder im Berufskolleg den Abschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe (mindestens befriedigende Leistungen)erreicht haben, können sich an der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschulen oder Gymnasien anmelden. Sie dürfen in der Regel nicht älter als 18 Jahre alt sein.
Aufnahmeanträge werden bei den bislang besuchten städtischen Schulen oder den Gymnasien oder Gesamtschulen ausgegeben. Sie sind bis spätestens Ende Februar bei der bislang besuchten Schule abzugeben.
Für den Übergang kommen alle Gesamtschulen und grundsätzlich auch alle Gymnasien in Betracht. Spezielle
Fördermaßnahmen in der Klasse 11 für die die Schulform wechselnden Schülerinnen und Schüler werden an allen Gesamtschulen angeboten.
Folgende Gymnasien bieten Fördermaßnahmen in der Klasse 11 an: