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Schulwechsel

Wege einer erfolgreichen Schullaufbahn in Köln

A. Übergang von der Grundschule in eine weiterführende
allgemein bildende Schule (Primarstufe in Sekundarstufe I)


Zur Wahl stehen nach der 4. Klasse der Grundschule: Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Februar/März für den Schulwechsel im Sommer.

Empfehlung der Grundschule

Auch nach der Schulgesetzänderung 2011 sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schul­formempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulform­empfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Progno­seunterricht.

Wechsel der Schulform nach der Erprobungsstufe


In den Erprobungsstufen (Klassen 5 und 6) der jeweiligen Schulformen in der Sekundarstufe I wird die Entscheidung für die gewählte Schulform überprüft. Die Schülerinnen und Schüler gehen in der Erprobungsstufe ohne Versetzung in die Klasse 6 über. Am Ende der Erprobungsstufe nach der 6. Klasse wird über den Verbleib oder über den Wechsel in eine andere Schulform entschieden.

Nach der Klasse 8 ist in der Regel kein Schulformwechsel mehr möglich.


B. Übergang von der allgemein bildenden Schule - Sekundarstufe I - in die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) der Gymnasien und Gesamtschulen


Schülerinnen und Schüler, die an der Hauptschule, an der Realschule, an der Gesamtschule oder im Berufskolleg den Abschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe (mindestens befriedigende Leistungen)
erreicht haben, können sich an der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschulen oder Gymnasien anmelden. Sie dürfen in der Regel nicht älter als 18 Jahre alt sein.

Aufnahmeanträge werden bei den bislang besuchten städtischen Schulen oder den Gymnasien oder Gesamtschulen ausgegeben. Sie sind bis spätestens Ende Februar bei der bislang besuchten Schule abzugeben.

Für den Übergang kommen alle Gesamtschulen und grundsätzlich auch alle Gymnasien in Betracht. Spezielle Fördermaßnahmen in der Klasse 11 für die die Schulform wechselnden Schülerinnen und Schüler werden an allen Gesamtschulen angeboten. Folgende Gymnasien bieten Fördermaßnahmen in der Klasse 11 an:

C. Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Berufskollegs

Für Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung beginnen, besteht Schulpflicht. Sie besuchen dann eine entsprechende Fachklasse an einem Berufskolleg. Vom Ausbildungsbetrieb werden sie automatisch bei dem entsprechenden Berufskolleg im Schulbezirk angemeldet.

Für Jugendliche, die keine betriebliche Ausbildung beginnen, bieten die Berufskollegs eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungsgänge in den verschiedenen Berufsfeldern an: Berufsorientierungsjahre,
Berufsgrundschuljahre, Berufsfachschulen (u.a. Höhere Handelsschule) und vieles mehr.

Die Vollzeitbildungsgänge führen zu beruflichen Grundkenntnissen, zu Berufsabschlüssen und zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II.
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Di. 22.05.2012,
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Aktuelles
Für das Schuljahr 2011/2012 gab es bei den Gesamt- und Gemeinschafts- schulen in Köln mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind. Alle für das Gymnasium angemeldeten Schülerinnen und Schüler werden angenommen. [mehr]
Schulgesetz in NRW geändert: "Kopf- noten" fallen schon auf dem Halbjahres- zeugnis im Februar 2011 weg und die Eltern bestimmen wieder darüber, welche weiter- führende Schule ihr Kind besuchen soll. [mehr]
Mit der sogenannten TIMSS-Übergangs- studie "Der Über- gang von der Grundschule in die weiterführende Schule" liegen nun erstmals bundesweit repräsentative Daten für den Übergang in die weiterführenden Schulen vor. Stadt garantiert aber jedem Kind mit Gymnasialempfeh- lung einen Platz an einem Gymnasium. [mehr]
Kontakt
Stadt Köln
Schulverwaltungsamt
Frau Trimborn
Tel. 0221- 221-
29068
Symbol Email senden

Beratung für den Schulwechsel in die Sekundarstufe I erteilen die weiterführenden Schulen.

Beratung beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II erteilt die

Bildungsberatung
Schulamt für die Stadt Köln


Frau Adam-Bott
Frau Linke

Mediapark 6b
50670 Köln


Tel 0221/221-29282 und -29285
Fax 0221/221-29185
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