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Einschulung

Im November jeden Kalenderjahres können Kinder für das kommende Schuljahr - das dann im August des darauf folgenden Jahres startet - in einer Grundschule angemeldet werden. Kinder werden eingeschult und es beginnt die Schulpflicht, wenn das Kind 6 Jahre alt ist*. Im November 2011 werden demnach Kinder angemeldet, die zwischen dem 2.10.2005 und dem einschließlich 30.9.2006 geboren wurden. Schulbeginn ist dann im Sommer 2012. Die Eltern werden jedes Jahr im Vorfeld per Post benachrichtigt.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auch angemeldet werden, wenn die Eltern das Kind für schulreif halten.

Übrigens: In Köln - und nicht nur hier - heißen die Erstklässler
"I-Dötzchen". Die Ausbreitung der Bezeichnung wurde wissenschaftlich untersucht und eine Sprachkarte erstellt.

Welche Grundschulen kommen in Frage?

Schulanfang macht Spaß!
Durch den Wegfall der Schulbezirke können Eltern frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden.

Jedes Kind muss an einer der nächstgelegenen Grundschulen, im Rahmen der dortigen Kapazitäten, aufgenommen werden. Welche das sind, steht in den per Post verschickten Elternbenachrichtigungen und kann zudem beim Schulverwaltungsamt nachgefragt werden.

Fällt die Wahl auf eine Privatschule, muss das Anmeldeverfahren dort erfragt werden.

Das Kind muss bei der Anmeldung in der Schule dabei sein, die Sprachkenntnisse werden überprüft

Bei der Anmeldung des Kindes wird von den Lehrkräften der Schule (Testaufgaben) überprüft, ob es über genügend Deutschkenntnisse verfügt, um am Unterricht teilnehmen zu können. Sofern dies nicht der Fall ist, informiert die Schule über Angebote vorschulischer Sprachförderkurse.

Die Termine der schulärztlichen Untersuchung werden bei der Anmeldung in der Schule mitgeteilt.

Wenn Sie zur Einschulung Ihres Kindes Fragen haben oder wegen des richtigen Zeitpunktes unsicher sind und deshalb gerne eine neutrale und individuelle, schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen würden, können Sie sich an das Schulverwaltungsamt wenden.

Das muss bei der Anmeldung mitgebracht werden:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • der Personalausweis des anmeldenden Elternteils, aus dem der Wohnort des Kindes ersichtlich sein muss. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Meldebescheinigung des Kindes vorgelegt werden.
  • Das Anschreiben "Elternbenachrichtigung zur Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfängern"

Wollen Sie Ihr Kind an einer anderen Schule als vorgeschlagen anmelden? Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Soll Ihr Kind eine Schule mit besonderer pädagogischer Ausrichtung - eine Montessori-Schule oder eine Peter-Petersen-Schule besuchen, können Sie Ihr Kind direkt bei einer dieser Schulen anmelden. Eine Liste der Schulen finden Sie [hier]
    Auch für diese Schulen besteht ausschließlich ein Recht auf einen Platz, wenn es sich um die Schule handelt, die dem Wohnort am nächsten liegt.
  • Soll Ihr Kind eine Ersatz- oder Privatschule besuchen, erkundigen Sie sich bitte bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren.

  • Soll Ihr Kind aufgrund einer Behinderung sonderpädagogisch gefördert werden, dann können Sie Ihr Kind direkt bei einer in der Nähe des Wohnortes gelegenen Förderschule anmelden oder die Anmeldung an einer Grundschule vornehmen, die dann die Übermittlung an eine Förderschule übernimmt oder gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung anbietet. Weitere Informationen finden Sie [hier].

    Nach geeigneten Förderschulen bzw. Angeboten mit gemeinsamem Unterricht suchen:

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Veranstaltungstipp
Sprechstunde Bundeswehr
Di. 22.05.2012,
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Aktuelles
Einschulungshilfe:
Kinder mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2011/2012 eingeschult werden, können einen einmaligen Zuschuss (max. 100 EURO) für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. [mehr]
8.016 I-Dötzchen zum Schuljahr 2010/2011 - Eltern von Schulneulingen in Köln entschieden sich für das Prinzip "Kurze Beine, kurze Wege". [mehr]
Kontakt
Schulverwaltungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz

Postfach 10 35 64
50475 Köln

Informationen zur Einschulung:

mo. - fr. von
8.00 - 12.00 Uhr

Telefon:
0221 / 221-29227
0221 / 221-29286

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Materialien
Weitere Infos
Links zum Beitrag



* In den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/11 sah das damals gültige Schulgesetz vor, das Einschulungsalter über einen Zeitraum von sieben Jahren in Monatsschritten um insgesamt ein halbes Jahr vorzuziehen. Kinder sollten statt mit 6 Jahren schon mit
5 1/2 Jahren schulpflichtig werden. Dies wurde im Frühjahr 2011 von der Rot-Grünen Landesregierung NRW gestoppt.
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