Katholisches Bildungswerk Köln
Beschreibung: Vierte Veranstaltungsreihe für Kirchenvorstände, Verwaltungsmitarbeiter und andere InteressierteDie Anwendungsfrist zur Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften (§ 2b UStG) wurde bis zum 1.Januar 2023 verlängert. Dies gibt allen betroffenen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden die Chance, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen in einer zweijährigen Übergangsfrist zu schaffen. Dieser Zeitraum sollte unbedingt dafür genutzt werden, die derzeitigen Tätigkeiten auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und die internen Abläufe zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Pflichten einzuüben. Zu diesem Zweck werden seit 1. April 2020 in einer Testphase im Erzbistum Köln bei allen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden sowie deren Rendanturen die praktischen Konsequenzen der Neuregelungen in der Praxis getestet. Ziel ist es, alle Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Gemeindeverbände des Erzbistums Köln anhand der praktischen Anwendung in der Testphase auf den Start der Neuregelung zum 01. Januar 2023 vorzubereiten. In unserer vierten Veranstaltungsreihe werden die Experten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten gesammelten Erfahrungen anhand von Praxisbeispielen die Umsetzung der Neuregelung erläutern. Besonderes Augenmerk wird auf die erforderlichen Arbeitsschritte innerhalb der Kirchengemeinde und die Zusammenarbeit mit der Rendantur gelegt. Folgende Themenkomplexe werden aufgezeigt und mit den Teilnehmern diskutiert:· Zukünftige Pflichten der Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Gemeindeverbände im Bereich Umsatzsteuer· Erläuterung der erforderlichen Arbeitsschritte anhand von Praxisfällen· Anwendungsfragen zur Kleinunternehmerregelung· Weiteres Vorgehen im Rahmen der Testphase in 2021 und 2022