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Schulgesetz in NRW geändert:
"Kopfnoten" fallen weg

Eltern entscheiden wieder über die weiterführende Schule
der Kinder

1.6.2011

Der Düsseldorfer Landtag hat im Dezember 2010 eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, das im April 2011 in Kraft getreten ist. Damit

  • fallen die so genannten "Kopfnoten" schon auf dem kommenden Halbjahreszeugnis weg,
  • entscheiden Eltern wieder darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll,
  • können Kommunen, wenn sie es für sinnvoll halten, wieder Schulein­zugsbereiche einführen,
  • werden die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern in der Schulkonferenz gestärkt.
  • Stopp der Vorverlegung des Einschulungsalters - Wiedereinführung der Einschulung mit 6 Jahren
Schulministerin Sylvia Löhrmann: "Mit dieser Änderung des Schulgeset­zes regeln wir vier Punkte im Sinne der Beteiligten. Das Arbeits- und Sozial- verhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich nicht einfach in Ziffernoten pressen. Ebenso wenig lassen sich bei Viertklässlern ver­bind- liche Prognosen über ihre künftigen Leistungen treffen. Wir geben den Kommunen mit der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzuführen, wieder ein planerisches Instrument in die Hand und stärken die Mitbe­stimmungs- rechte von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern in der Schul- konferenz."

Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten ("Kopfnoten") mehr aus. Diese Regelung gilt bereits für die Halbjahreszeugnisse des laufenden Schul­jahres und auch für die Schullaufbahnbescheinigungen der Jahrgangs­stufe 13. Auch künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat.

Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schul­formempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulform­empfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Progno­seunterricht.

Mit dem geänderten Schulgesetz können Kommunen ab sofort wieder Schuleinzugsbereiche bilden, wenn sie es für sinnvoll halten. Die Bil­dung von Schuleinzugsbereichen setzt einen Ratsbeschluss der Kom­mune voraus und muss vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

Eine weitere Änderung stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch eine veränderte Zusammensetzung der Schul­konferenz. Künftig sind Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehre­rinnen und Lehrer wieder zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule vertreten (Drittelparität). Diese Regelung tritt am 1. August 2011 und damit erst zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft, so dass in dem laufenden Schuljahr 2010/2011 keine Neuwahlen durch­geführt werden müssen.
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Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW
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