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Aktuelle Regelungen zum Landessportfest

Logo Landessportfest 2019 2020
Nach § 9 Abs. 5 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab 12. August 2020 gültigen Fassung sind Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 06. Januar 2021 untersagt. Ebenso handelt es sich bei den Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen um besondere außerunterrichtliche Veranstaltungen, bei denen jahrgangs-, klassen- und schulüberqreifende sportliche Wettbewerbe stattfinden, die den Charakter eines Sportfestes im Sinne des § 9 Abs. 5 CoronaSchVO haben.
Das Schulministerium hat aber durch die am 3. August 2020 veröffentlichten Regularien zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 klargestellt, dass u.a. der Unterricht jahrgangsbezoqen in Klassen, Kursen oder festen Lernqruppen stattfinden soll.

Vor diesem Hintergrund können alle Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen frühestens am 7. Januar 2021 beginnen.

Lt. Mitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen prüft die Landesregierung aber derzeit, welche Wettkämpfe ggf. mit verkürzten oder abgeänderten Wettkampfformen nach Aufhebung der Maßnahme noch möglich sind. Die Ausschreibung für das Landessportfest der Schulen wird deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, um hier die ggf. abgeänderten Wettkampfformen zu berücksichtigen

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