zurück zum FragenkatalogWer erstellt den Hygieneplan der Schule? Wer gibt Unterstützung bei der Umsetzung?Nach den §§ 33, 34 und 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind u.a. Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit den Hygieneplänen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.
Das Gesetz sieht vor, dass die Leiter/innen der Einrichtungen, die laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet sind, einen Hygieneplan zu erstellen, diesen eigenständig erarbeiten, um dabei einen infektionshygienischen Blick für ihre Einrichtung zu erlangen.
Im Muster-Hygieneplan für Schulen des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen wird darüber hinaus empfohlen, dass die Ausarbeitung des Hygieneplanes durch ein in den unterschiedlichen Bereichen der Schule tätiges Team erfolgen sollte.
Hinweise zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Hygieneplans sowie ein Muster-Hygieneplan für Schulen hat das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen herausgegeben:
mehrSollten in diesem Prozess ausnahmsweise einige spezielle Fragen ungeklärt bleiben, steht das Gesundheitsamt, Abteilung Infektions- und Umwelthygiene, gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus wird bei der nächsten Begehung der Schule durch das Gesundheitsamt der Hygieneplan grob überblickend angesehen.
Flächenhygiene: Wer ist zuständig? Wer führt aus?Verantwortlich für die Hygiene in der Schule ist die Schulleitung. In der Regel reicht eine „normale“ Reinigung.
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