Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gelangen.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wann und auf welchem Weg der Schulweg zurück gelegt wird. Sie müssen eigenverantwortlich beurteilen, ob ihr minderjähriges Kind den Schulweg schon allein zurücklegen kann oder nicht. In diesem Zusammenhang sind sie auch zuständig für die Schulwegvorbereitung (Schulwegtraining).
Insbesondere für Menschen mit Behinderung gibt es dazu Informationsangebote, z. B. das Handbuch „Verkehrssicherheit für Menschen mit Behinderungen", das auch praxisnahe Übungsvorschläge für unterschiedliche Behinderungen beschreibt.
Gemäß den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) gehört die Verkehrserziehung ebenfalls zu den schulischen Bildungsaufgaben. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche lernen sich im Verkehr sicher zu bewegen und verkehrsgerecht zu verhalten. Es besteht daher die Möglichkeit die Frage nach einem Schulwegtraining auch in der Schule vorzutragen.