Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Die einzelnen Gesetzesänderungen sowie die Begründung der Landesregierung dazu finden Sie hier: mehr
Die Landesregierung wird den Ausbau des Gemeinsamen Lernens weiterhin mit zusätzlichen Stellen, Fortbildungen und anderen Maßnahmen begleiten. Die einzelnen Maßnahmen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Landesregierung zum Thema „Inklusion in der Schule“ finden Sie hier: mehr
Mit dem "Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion" werden die finanziellen Aufwendungen geregelt, die den Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen entstehen. Den Gesetzestext finden Sie hier: mehr
Weitere Informationen über die Inklusion im schulischen Bereich in NRW finden Sie hier: mehr