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Beratung für Unternehmen

Der Bildungsscheck im betrieblichen Zugang:
jetzt beruflich weiterbilden – gefördert vom Land NRW

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Gefördert wird die berufliche Weiterbildung der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben.

Die Weiterbildungskosten werden zu 50% (maximal 500 €) bezuschusst. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird das Unternehmen beraten und trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten für seine Beschäftigten.

Wer wird gefördert?
  • Unternehmen mit einer Betriebsgröße von weniger als 50 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können bis zu zehn Bildungsschecks im Zeitraum von einem Kalenderjahr für verschiedene Mitarbeiter*innen erhalten
  • NEU: Seit März 2019 können auch Auszubildende, Werksstudent*innen sowie sozialversicherungspflichtig angestellte Praktikant*innen einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten!

  • Was wird gefördert?

    Berufliche Weiterbildungsangebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

    • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise

      • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)

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