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Aufstiegs-BAföG

Bundesförderung zur beruflichen Qualifizierung und Stärkung der Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses

Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals "Meister-BAföG") stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung.
Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Was wird gefördert?


Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter*innen-, Gesellen/Gesillinnen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:

- Handwerks- oder Industriemeister*in
- Techniker*in
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger*in
- Betriebsinformatiker*in
- Erzieher*in
- Programmierer*in
- Betriebswirt*in

Wer kann eine Förderung erhalten?


- Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung
für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte
fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
- Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleich­baren
Hochschulabschluss
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen
sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen
Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen


Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).


Wie hoch ist die Förderung?


Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

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Kontakt
Über die Förderung entscheidet in NRW die

Bezirksregierung Köln
Ausbildungs-
förderung
Dezernat 40

Theaterplatz 14
52062 Aachen


Antragsformulare und Informationen zum AFBG sind erhältlich über die Weiterbildungs- beratung der IHK Köln. Dort werden die eingereichten AFBG-Anträge auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Angaben und Anlagen geprüft (gilt nicht für Angaben zu Einkommens- und Vermögens- verhältnissen) und an die zuständige Stelle in Aachen weitergeleitet.
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