Erlass der Schulministeriums
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg sind im
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein Westfalen geregelt.
Arbeitschutz
Das Schülerbetriebspraktikum soll Schülerinnen und Schülern Einsicht in das Arbeits- und Berufsleben vermitteln. Was dabei zum Arbeitsschutz zu beachten ist, hat die Arbeitsschutzverwaltung NRW in einem
Leitfaden zusammengestellt.
InfektionsschutzgesetzNach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigen Personen, die beruflich Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, benötigen eine solche Bescheinigung.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler im Praktikum.
Weitere Informationen finden Sie
hier.