Ist das Nachholen des Ausbildungsabschlusses möglich?
In besonderen Fällen können Personen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren oder sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindest- zeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Nachweisen glaubhaft gemacht werden kann, dass die erforder- liche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.
Zulassungsvoraussetzungen für für Externen-Prüfungen
Dauer der Berufstätigkeit Eine höhere schulische Allgemeinbildung kann sich verkürzend auf die nachzuweisende Zeit auswirken.
Art der Berufstätigkeit Externe müssen grundsätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachweisen.
Zeitpunkt der Zulassung zur Externen-Prüfung
Wenn mindestens die Hälfte der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann, ist die Zulassung unter der Auflage, den Erwerb zusätzlicher Berufserfahrung bis zum Beginn der Prüfung nachzuholen, grundsätzlich möglich. Vor Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang für die Externen-Prüfung ist die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ratsam. Die Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten bei der IHK zu Köln vier Wochen vor dem Anmeldeschluss eingereicht werden.
I.d.R. finden jeweils im Sommer und im Winter Abschlussprüfungen statt.
Kosten der Externen-Prüfung
Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich sind Personen, die ihren Wohnsitz oder deren Arbeitsstätte den Sitz im Kammerbezirk Köln haben, antragsberechtigt. In Ausnahmen berechtigt auch der Besuch eines Vorbeitungskurses im Kammerbezirk Köln zum Antrag.