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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz zur "Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" gilt seit dem 1. April 2012. Eine Vielzahl von Beratungsstellen hilft bei der Umsetzung und beim weiteren Vorgehen

9.3.2012

Anerkennung Ausl Ndischer Abschl Sse
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss? Sie suchen Arbeit in einem deutschen Unternehmen und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen Arbeitgeber in Deutschland verständlich machen? Sie möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für Ihr Weiterkommen in Ihrem jetzigen Betrieb in Deutschland nutzen?

In diesen Fällen ist es für Sie wichtig zu wissen, in welchem Umfang Ihr ausländischer Ausbildungsnachweis mit einem deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist.

Wenden Sie sich an eine der hier aufgeführten Beratungsstellen. Anhand Ihrer Ausbildungsnachweise klären Sie dort Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder im Betrieb.
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Kontakt
Beratungsstellen zur Integration in den Arbeitsmarkt:
Agentur für Arbeit
Tel.: 01801-
55 51 11

Jobcenter Köln
0221 -
964 43 401
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Zuständige Stelle für Berufe in Industrie und Handel:
Industrie- und Handelskammer zu Köln

Tel.: 0221 –
16 40 151
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Zuständige Stelle für Berufe im Handwerk:
Handwerkskammer
zu Köln
Nicole Wickendick

Tel.: 0221-
20 22 376
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Materialien
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