Neue Berufe
Sechzehn modernisierte Ausbildungsberufe
ab 1. August 2011
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) setzt die Modernisierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland mit Nachdruck fort.
Sechzehn modernisierte Berufe gibt es zum 1. August 2011. Auf der Internetseite des BIBB "Neue und Modernisierte Ausbildungsberufe" werden die Neuerungen der einzelnen Berufe erläutert. Ebenso werden die Tätigkeitsfelder beschrieben und die beruflichen Qualifikationen dargestellt.
Die modernisierten Ausbildungsberufe:
-
Augenoptiker/ Augenoptikerin
-
Bootsbauer/ Bootsbauerin
-
Buchbinder/ Buchbinderin
-
Buchhändler/ Buchhändlerin
-
Drucktechnologe/ Drucktechnologin
-
Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/ Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen
-
Fachkraft für Lederverarbeitung/ Fachkraft für Lederverarbeitung
-
Fachkraft für Möbel-, Küchen und Umzugsservice/ Fachkraft für Möbel-, Küchen und Umzugsservice
-
Mediengestalter Flexografie/ Mediengestalterin Flexografie
-
Packmitteltechnologe/ Packmitteltechnologin
-
Printmedienverarbeiter/ Printmedienverarbeiterin
-
Siebdrucktechnologe/ Siebdrucktechnologin
-
Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin
-
Technischer Systemplaner/ Technische Systemplanerin
-
Textilgestalter im Handwerk/ Textilgestalterin im Handwerk
-
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/ Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Wie entsteht eine Ausbildungsordnung?
Die Erarbeitung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder (KMK) erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten, also Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bund und Länder, maßgeblich einbezogen sind.
Der Entwurf der Ausbildungsordnung (für den betrieblichen Teil der Ausbildung) wird grundsätzlich unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt werden, erarbeitet.
Der Entwurf des Rahmenlehrplans (für den schulischen Teil der Ausbildung) wird von den Sachverständigen der Länder, die von den einzelnen Kultusministerien benannt werden, erarbeitet. Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der beiden Entwürfe erfolgt u. a. durch die gegenseitige Teilnahme an Sitzungen der Sachverständigen.
Der Erlass der Ausbildungsordnungen erfolgt durch ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In der Regel treten neue Ausbildungsordnungen zum folgenden 1. August in Kraft, also zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres. Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und Ausbildungsprofil werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.