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Grundschule

Schulform der Primarstufe

Die 149 Grundschulen der Stadt Köln werden von über 34.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Unterrichtet wird in über 1.400 Klassen. Grundschulen sind in der Regel öffentliche Schulen in Trägerschaft der Gemeinde. In Köln ist das Schulverwaltungsamt als Schulträger zuständig, das Schulamt für die Stadt Köln ist die für den Unterricht zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Seit dem Schuljahr 2007/08 sind alle Grundschulen in Köln, bis auf die Katholische Grundschule Freiligrathstraße in Lindenthal "Offene Ganztagsschulen".

Mit Vollendung des 6. Lebensjahres beginnt die Schulpflicht:
das Kind wird in die Grundschule eingeschult

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4.

In der Grundschule sollen den Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. In der Regel werden die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förder- unterricht, Kunst, Musik, Englisch, Religionslehre und Sport unterrichtet. Ziel ist, die Kinder zu systematischen Formen des Lernens hinzuführen, die das Fundament für die weiterführende Schullaufbahn sind.

Der Unterricht in der Grundschule wird überwiegend von der Klassen- lehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt. Ziel der Grundschule ist es, alle Kinder frühzeitig individuell zu fördern und bei der Lernentwicklung zu unterstützen. Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird, wenn möglich, muttersprachlicher Unterricht angeboten.

Schuleingangsphase in Klasse 1 und 2


Die Klassen 1 und 2 werden seit 2005 als "Schuleingangsphase" bezeichnet, in der die Kinder jahrgangsübergreifend in Gruppen unterrichtet werden.

Ab dem Schuljahr 2008/09 beginnt in den NRW- Grundschulen Englischunterricht bereits im ersten Schuljahr. Der Englischunterricht umfasst zwei Unterrichtsstunden in der Woche, die Stundentafel ist entsprechend erweitert worden.

Weitere Angebote an Grundschulen


An den Grundschulen in NRW wird die Offene Ganztagsschule (OGTS) eingeführt in der die Kinder auch nachmittags betreut und gefördert werden. Landesweite Lernstandserhebungen werden in der vierten Klasse durchgeführt.

Das Schulgesetz in NRW lässt bei Grundschulen drei Schularten zu:


  • Gemeinschaftsgrundschulen
    deren Unterricht auf Grundlage christlicher Bildungs- und Kultur- werte in Offenheit für andere religiöse und weltanschauliche
    Überzeugungen erfolgt
  • Bekenntnisschulen
    deren Unterricht für die Kinder des katholischen oder des evange- lischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses ausgerichtet ist
  • Weltanschauungsschulen
    deren Unterricht für die Schülerinnen und Schüler nach den Grund- sätzen ihrer Weltanschauung erfolgt; Religionsunterricht wird hier nicht erteilt.

So geht es nach der Grundschule weiter

Mit dem ersten Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine begründete Empfehlung für die weiterführende Schulform abgegeben.

Derzeit entscheiden die Eltern nach Beratung durch die Grundschule über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Dies kann eine Hauptschule, eine Realschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein.

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Kontakt
Als untere Schul- aufsichtsbehörde:
Schulamt für die Stadt Köln

Willy-Brandt- Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln

Tel 0221/221-29277 und 221-29266
Fax 0221/221-29253
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