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Schülerfahrkosten

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten
ganz oder teilweise übernommen

Straßen bahn der Kölner Verkehrsbetriebe
(c) KVB
Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Kölns werden vom Schulträger (Stadt Köln) ganz oder teilweise übernommen, wenn die im Schulgesetz und in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Grundschulen / Primarstufe

  • Die Einzelheiten für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe können Sie der Elterninformation entnehmen.

Weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Genaue Informationen für die weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen entnehmen Sie bitte der Information - Elternbrief - zum Thema SchülerTicket.

Berufskollegs

  • Für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs gelten zum Teil besondere Voraussetzungen, die ebenfalls aus der Information zum Thema SchülerTicket hervorgehen.

Weitere Einzelheiten können Sie auch im Internetangebot der Kölner Verkehrsbetriebe AG erfahren.

Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt (Schülerspezialverkehr). Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Schulsekretariate. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Schulverwaltungsamt gerne mit Auskünften zur Verfügung.
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Kontakt
Stadt Köln
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Telefonische Auskunft unter:

0221/221 292 37
0221/221 291 81
0221/221 292 38
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