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Nordrhein-Westfalen führt die Sekundarschule als neue Schulform ein

Streit der Parteien um die richtige Schulstruktur
ist bis 2023 beigelegt

20.7.2011

Gemeinschaftsschule + Verbundschule = Sekundarschule

Tafel2
Die Landesregierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit der CDU auf einen Schulkonsens für Nordrhein-Westfalen verständigt. "Dieser Schulkonsens ist eine historische Verständidung im Interesse Nordrhein- Westfalens", sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Der Streit um die richtige Schulstruktur, so die Ministerpräsidentin, gehöre nun der Geschichte an.

Zum Schul-Kompromiss gehört die Bildung einer Sekundarschule mit den Jahrgängen 5 bis 10 ohne eigene gymnasiale Oberstufe. Die Sekundarschule vereinigt die positiven Eigenschaften der von der Landesregierung favorisierten Gemeinschaftsschule und der von der CDU ins Gespräch gebrachten Verbundschule. Gewinner seien die Schüler, Lehrer, Eltern und Kommunen, unterstrich die Ministerpräsidentin.

Schulministerin Sylvia Löhrmann bekräftigte: Ergebnis und Geist der Arbeit der Bildungskonferenz haben den Boden für diesen Schulkonsens bereitet." Den Kommunen müssten die Schulen ermöglicht werden, die für sie die besten seien. CDU-Landesvorsitzender Norbert Röttgen hob hervor, dass der Konsens verfassungsrechtlich abgesichert sei.

Die wichtigsten Punkte des Kompromisses

  • Die Hauptschulgarantie der Verfassung wird gestichen, aber von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft.
  • Die 12 Gemeinschaftsschulen, die zum Schuljahr 2011/2012 starten, werden rechtlich für den ursprünglich vorgesehenen Versuchszeitraum abgesichert und danach unter Wahrung ihrer Struktur in das Regelschulsystem überführt. Sie können auch vorzeitig eine Umwandlung beantragen.
  • Weiterentwicklung aller Schulen zu Ganztagsschulen und zu inklusiven
    Schulen
  • Diese Leitlinien bilden die Grundlagen für eine gemeinsame Schulgesetznovelle der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie werden für den Zeitraum bis 2023 verabredet und nicht einseitig aufgekündigt.

Eckpunkte der neu zu schaffenden Sekundarschule

Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen.

Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Die Regelungen zur Findung eines regionalen Konsenses orientieren sich am Modell des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planung.

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Die Schule sollte mindestens 3 Klassen pro Jahrgang haben - der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.
  • Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule.
  • Die Sekundarschule ist in der Regel eine Ganztagsschule.
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Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW und die veröffentlichten Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen NRW
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