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NRW-Schulministerium genehmigt zwei neue Gemeinschaftsschulen für Köln

Gemeinschaftsschule Rochusstraße wurde jedoch abgelehnt

7.2.2011

Kölns Schuldezernentin Klein: Land soll Entscheidung
gegen die Rochusstraße überdenken

In Köln werden zwei der drei beantragten Gemeinschaftsschulen eine Genehmigung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung erhalten und ab dem kommenden Schuljahr das längere gemeinsame Lernen erproben. Dies hat das Schulministerium der Stadt Köln mitgeteilt.

Starten können die beiden rechtsrheinischen Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße 43 in Mülheim - zurzeit Montessori-Hauptschule - und Wuppertaler Straße 19 in Buchheim - zurzeit Hauptschule.

Die im linksrheinischen Stadtbezirk geplante Gemeinschaftsschule am Standort Rochusstraße in Bickendorf wird demnach keine Genehmigung erhalten.

Oberbürgermeister Jürgen Roters: "Über die Ankündigung bin ich glücklich und enttäuscht zugleich. Natürlich bin ich sehr froh, dass wir in Köln an zwei Standorten dem Elternwillen nachkommen und neue Formen des längeren gemeinsamen Lernens erproben können. Damit können wir als einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen zum neuen Schuljahr mit zwei Gemeinschaftsschulen starten. Besonders freut mich, dass wir damit zwei inklusive Schulangebote in weiterführenden Schulen schaffen, so dass mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen einen Platz finden. Die Entscheidung des Landes gegen die Gründung einer Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße ist mir jedoch unverständlich, da nicht nur ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorliegt, sondern aus meiner Sicht alle grundlegenden Vorgaben für die Genehmigung auch für diesen Standort erfüllt sind."

Das Land NRW wird im Laufe der kommenden Woche die Genehmigungserlasse an die Schulträger versenden, so dass die Eltern rechzeitig zu den Anmeldeterminen an den weiterführenden Schulen eine gute Entscheidungsgrundlage haben.

Schuldezernentin Dr. Agnes Klein zum abgelehnten Standort Rochusstraße: "Wir werden genau hinterfragen, welche Ablehnungsgründe vorgebracht werden. Mit diesen werden wir uns kritisch auseinandersetzen und das Gespräch mit dem Ministerium suchen, mit dem Ziel, dass die Landesregierung ihre Entscheidung nochmals überdenkt."

Enttäuscht werden aber insbesondere alle Eltern sein, die ihr Kind schon an der neuen Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße sahen. Immerhin hatten 94 der befragten Eltern von Kindern im 4. Schuljahr und 75 Eltern von Kindern im 3. Schuljahr im Rahmen der vorgeschriebenen Elternbefragung geäußert, dass sie ihr Kind "ganz bestimmt" an dieser Schule anmelden würden. Allein schon diese Zahl der Eltern, die sich ihrer Sache sehr sicher sind, übersteigt das Platzangebot, das an einer neuen Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße zur Verfügung gestanden hätte.

Landesweit lagen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung 19 Anträge vor. Nach Prüfung durch die Bezirksregierungen und das Schulministerium erfüllen 17 Anträge die Grundvoraussetzungen für eine Genehmigung. Als kreisfreie Städte werden nur Köln und Bochum bei dem Schulversuch dabei sein.
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Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln
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