WeGebAU
Das WeGebAU-Programm
WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer im Unternehmen. Das Programm soll durch präventive Maßnah- men die Arbeitsmarktchancen der beiden Gruppen erhöhen.
Die Unterstützung durch das WeGebAU-Programm erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit und wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen.
Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen, unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Wer wird gefördert?
Als gering qualifiziert gelten Mitarbeiter
- ohne Berufsabschluss
- mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Ältere Mitarbeiter werden gefördert, wenn sie
- das 45. Lebensjahr vollendet haben
- in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern
beschäftigt sind.
Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung über Zeitarbeit, wenn
- sie im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen waren
- die jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird.
Neu in 2009/10:
- Qualifizierungskosten werden für alle Beschäftigten unabhängig von Alter und Betriebsgröße übernomme, deren Berufsabschluss oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung vier Jahre oder länger zurück liegt.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die
- auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare
Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- mit einem verbands- oder branchenübergreifenden
Zertifikat abschließen
- zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen
Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit vor Ort. Entscheidungskriterien sind der bisherige berufliche Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein. Damit kann unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten ausgewählt werden.