Home   |   Sitemap   |   E-Mail senden   |   Impressum   |   Datenschutz   |   Hilfe
bildung.koeln.de – Das Kölner Bildungsportal Ein Service von Lernende Region Netzwerk Köln

Qualifizierung während Kurzarbeit

Das Programm "Qualifizieren statt entlassen" der Bundesagentur für Arbeit

Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise fördert die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Konjunkturpakets II in den Jahren 2009 und 2010 unter dem Motto "Qualifizieren statt Entlassen" Unternehmen und Beschäftigte während Zeiten der Kurzarbeit*, indem sie sich an den Lehrgangskosten beteiligt oder diese ganz übernimmt. Zusätzlich können die vollen Sozialversicherungsbeiträge, die die Unternehmen auf das Kurzarbeitergeld leisten, übernommen werden.

Ziel ist, die Unternehmen mit gut ausgebildeten Mitarbeitern im Wettbewerb zu unterstützen und die Beschäftigungs- und Aufstiegschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken.

Gefördert wird in Kurzarbeit-Betrieben die Weiterbildung

  • gering qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    die keinen Berufsabschluss haben oder mindestens 4 Jahre die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben und eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten
  • qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    die einen Berufsabschluss haben und eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausüben.

A. Förderung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit

Gewährt wird eine Förderung nach den Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens. Sie umfasst Weiterbildungsmaßnahmen,
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen (verbands- oder branchenübergreifendes Zertifikat).
Erstattet werden den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
  • die Lehrgangskosten
  • ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (Fahrtgeld, Kinderbetreuungskosten).
Um die Übernahme der Kosten für diese Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis ein Bildungsgutschein an die gering qualifizierten Beschäftigten ausgehändigt. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

B. Förderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit


Die Förderung erfolgt Rahmen des ESF-BA-Programms. Förderwürdig sind danach

  • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen,
    die Inhalte vermitteln, die nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen. (z.B. kaufmännische oder technische Lehrgänge, Zertifizierte EDV-Basisqualifikationen, Gabelstaplerschein)
  • spezifische Qualifizierungsmaßnahmen,
    in denen Inhalte vermittelt werden, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem Unternehmen betreffen.
Die Übernahme der Kosten kann durch den Arbeitgeber mit Vorlage eines Qualifizierungskonzeptes vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Qualifizierung kann bei einem Bildungsträger in einer nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassenen Maßnahme erfolgen. Aber auch Maßnahmen, die im eigenen Betrieb mit eigenem Trainerpersonal durchgeführt werden (Maßnahmen ohne AZWV- Zulassung), können gefördert werden.

Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.

Erstattet werden 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis.

Qualifizierte Beratung für Unternehmen


Kostenlose Beratung zum Thema Weiterbildung gibt es jetzt für Unternehmen, die bereits Kurzarbeit beim Arbeitgeberservice angezeigt haben.

Vom Landesarbeitsministerium beauftragte Qualifizierungsberatungs- stellen ermitteln gemeinsam mit den Unternehmen den Weiterbildungsbe- darf für einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen, geben Auskunft zu geeigneten Fördermöglichkeiten und sind bei der Vermittlung von Angeboten behilflich.

In Köln bietet die Industri- und Handelskammer diesen Service an:

Industrie- und Handelskammer zu Köln Hauptgeschäftsstelle
Jasna Rezo-Flanze, M.A
Unter Sachsenhausen 10 - 26
50667 Köln
Tel.: 0221 1640-620
jasna.rezo-flanze@koeln.ihk.de
Finden leicht gemacht
Institutionen finden
Kurse finden
Artikel finden
Veranstaltungstipp
Tag der Logistik 2024
Sa. 27.04.2024,
[mehr]
Aktuelles
Qualifizierung während Kurzarbeit - In vielen Kölner Unternehmen werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt während der arbeitsfreien Zeit weitergebildet und geschult. [mehr]
WeGebAU
Auch Betriebe, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind, können zur Quali- fizierung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter Förde- rung durch das Programm WeGebAU erhalten. Die beruf- lichen Kompetenzen von gering qualifi- zierten und älteren Beschäftigten sollen so erhöht werden, um Entlassungen zu verhindern. Neu ist, dass bis 2010 nun auch Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter gefördert werden, deren Berufsabschluss oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung vier Jahre oder länger zurück liegt. [mehr]
Kontakt
Agentur für Arbeit Köln

Luxemburger Str. 121
50939 Köln

Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
Fax: 0221 / 94294 123
Symbol Email senden

Geschäftsstelle
Köln-Mülheim


Genovevastr. 26-28
51065 Köln

Fax: 0221 / 45559 699
Symbol Email senden

Geschäftsstelle
Köln-Porz


Glasstr. 35
51143 Köln

Fax: 02203/9538 135
Symbol Email senden
Materialien
Weitere Infos
Links zum Beitrag

*Kurzarbeit

Um bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ermöglichen kann Kurzarbeitergeld (eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III) in Anspruch genommen werden. Es wird unterschieden in:
  • Transferkurzarbeitergeld, das im Fall von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen eingesetzt werden kann
  • Saisonkurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Baugewerbe gezahlt werden kann
  • Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, das bei konjunkturbedingtem Arbeitsausfall gezahlt werden kann.


  • Seit dem 1.1.2009 wurde der Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld von 6 auf 18 Monate verlängert, ab dem 01.07.2009 auf maximal 24 Monate. (Die Verlängerung auf 24 Monate gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzar­beitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.)

    Die zusätzliche Förderung von Weiterbildung der Beschäftigten in Kurzarbeit galt früher nur für Transferkurzarbeitergeld und wird seit 2009 nun auch bei Saisonkurzarbeit und konjunktureller Kurzarbeit gewährt.
    Artikel drucken Artikel drucken Artikel als PDF Artikel als PDF zum Seitenanfang zum Seitenanfang