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Bildungsprämie

Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung

Um die Bereitschaft Einzelner zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung die "Bildungsprämie" eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

Die 3 Säulen der Bildungsprämie:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Die Prämiengutscheine können Sie seit dem 01.01.2009 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.
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EINSTIEG Abi Köln
Fr. 10.02.2012,
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Unter der kosten- freien Rufnummer 0800 26 23 000 steht die Förder- beratung des BMBF für Fragen zur Verfügung.
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