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Bildungsprämie

Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein
und dem Weiterbildungssparen.

Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt.

Auch erwerbstätige Rentner/innen und Pensionär/innen sowie Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal 500 €. Sie können den Prämiengutschein nach einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend geben Sie ihn beim Bildungsträger ab und erhalten eine reduzierte Rechnung.

Bitte beachten Sie folgende Neuerungen:

• Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze bei den Kurskosten (gilt in NRW)
• Aufhebung der Altersgrenze von 25 Jahren
• Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen
Prämiengutschein erhalten.
• Neben Externenprüfungen (nach BBiG oder HWO) sind auch andere Prüfungen
förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen werden.
• Pflichtfortbildungen sind Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen
Fortbildungsverpflichtung dienen. Für dies kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungpflicht des Arbeitgebers besteht.
• Nutzung des Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen unter
einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) ist möglich.

Einen Prämiengutschein können Sie nur erhalten, wenn
• der Weiterbildungskurs noch nicht begonnen hat
• der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
• die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Das Weiterbildungssparen

Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

Damit können Sie eine aufwändige und oftmals langfristige Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bank, Versicherung etc.) besprechen Sie die finanziellen Details.

Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
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Kontakt
Unter der kostenfreien Rufnummer
0800 26 23 000
steht die Förderberatung des BMBF für Fragen zur Verfügung.

Amt für Weiterbildung
VHS Köln

Im Mediapark 7
50670 Köln

Telefon: 0221/221-23999
Telefax: 0221/221-23803

Charlotte Bijerch
Tel 0221/221-23999
Symbol Email senden

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Ute Smania
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel. 0221/2022-250

Silke Puchalla Köhlstraße 8
50827 Köln-Ossendorf
Tel. 0221/2022-356 3

Stefan Schmitz
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
Tel. 0228/6047962
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Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Unter Sachsenhausen 10–26
50667 Köln
Tel 0221/1640626
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Links zum Beitrag
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat 321 „Lebenslanges Lernen"
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