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Bildungsgutschein

Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser
durch die Agentur für Arbeit

Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten nach vorheriger Beratung von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein, mit dem sie selbst eine Bildungsmaßnahme und einen Träger auswählen können.

Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung über den Bildungsgutschein besteht nicht.

Der Bildungsgutschein beinhaltet das Bildungsziel und die Qualifizierungs- schwerpunkte sowie die vorgesehene maximale Weiterbildungsdauer. Gleichzeitig sichert er die Übernahme der Lehrgangskosten in Höhe der im Rahmen des Zulassungsverfahrens anerkannten Kosten zu.

Grundsätzlich gilt der Bildungsgutschein für den Tagespendelbereich, in Ausnahmefällen kommt auch eine auswärtige Teilnahme in Betracht. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate. Wenn die Bewerberin oder der Bewerber innerhalb dieses Zeitraumes kein geeignetes Weiterbildungs- angebot gefunden hat, kann ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden. Auch hier gilt: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Maßnahmen werden anerkannt ?


Bisher wurden die Bildungsträger, die nach SGB III Maßnahmen für Arbeitslose durchführten, von den zuständigen Agenturen für Arbeit nach einem Anforderungskatalog beurteilt. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Träger und Maßnahmen von einer fachkundigen Stelle anerkannt und zugelassen.

Diese Zertifizierungsagentur wird die Qualität der Bildungsangebote und der Lehrkräfte durch neue Qualitätskriterien feststellen. Wesentliches Kriterium wird der Eingliederungserfolg in den Arbeitsmarkt nach der Maßnahme sein.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um
einen Bildungsgutschein zu erhalten ?


Wichtigste Bedingung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt ist.

Die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet dann, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Kriterium ist dabei an erster Stelle, ob eine berufliche Fortbildung oder Umschulung die Chancen der Vermittelbarkeit erhöht und mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gerechnet werden kann. Einen Bildungsgutschein wird immer erst nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit.

Gefördert werden kann die Teilnahme an beruflicher Fortbildung, die auf der bisherigen Ausbildung oder den beruflichen Tätigkeiten aufbaut sowie die Teilnahme an beruflicher Umschulung, um den Übergang in eine andere geeignete berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?


Einen Bildungsgutschein wird ausgestellt, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme aus einem der drei folgenden Gründe für notwendig ist:

  • berufliche Wierdereingliederung bei Arbeitslosigkeit
  • Abwendung drohender Arbeitslosigkeit
  • Ermöglichung eines bisher fehlenden Berufsabschlusses
Eine drohende Arbeitslosigkeit liegt dann vor, wenn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen müssen.

Welche Leistungen umfasst der Bildungsgutschein?

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen, der die notwendigen Kosten, die durch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ganz oder teilweise trägt. Dies sind insbesondere Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie Kinderbetreuungskosten in Härtefällen.

Darüber hinaus kann bei Vollzeitmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen auch bei Teilzeitmaßnahmen Unterhaltsgeld gezahlt werden. Die Höhe des Unterhaltsgeldes ist abhängig von ihrem vorherigen Lohn oder Gehalt.

Die Zahlung von Unterhaltsgeld erfolgt, wenn

  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Maßnahmebeginn mindestens zwei Jahre lang eine Beschäftigung ausgeübt wurde, bei der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden oder
  • Arbeitslosengeld bzw. im Anschluss daran ALG II bezogen wurde.
Der Zeitraum von drei Jahren gilt dabei nicht für Berufsrückkehrer/innen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung aufsichts- bedürftiger Kinder unterbrochen haben.
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Köln-Mülheim

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51065 Köln

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Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend
Fax: 0221 / 94294123
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