Rechtliches
Erlasslage
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg sind im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen vom 6.11.2007 geregelt.
Amt für Arbeitsschutz
Informationen vom Amt für Arbeitsschutz bezüglich der Durchführung von Schülerbetriebspraktika zu den fogenden Themen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes für Arbeitsschutz.
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Bau
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Chemiebetriebe
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Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen
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Elektrowerkstätten
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Fleisch verarbeitende Betriebe und gewerbliche Küchen
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Gärtnereien, Garten- und Landschaftsbau
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Metall verarbeitende Betriebe
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Schreinereien
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Umgang mit Pferden
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Wäschereien
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Tierarztpraxen und Tierheime
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Krankenhäuser, med. Laboratorien, Arztpraxen und Apotheken
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Kindergärten und Kinderheime, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen für Behinderte