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Teilzeitausbildung

Verkürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit
bei besonderen Umständen

Berufsausbildung in Teilzeit ist eine vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als normalerweise. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend.
Teilzeit Berufsausbildung.png
Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Ein Weg zum Beruf kann dann die Berufsausbildung in Teilzeit sein.

Teilzeit-Berufsausbildung im Betrieb

Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden. Im Gespräch wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte stellen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für beide machbar ist. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Man geht davon aus, dass sich in dieser Zeit Auszubildende mit den wesentlichen Betriebsabläufen noch in vertretbarer Zeit vertraut machen können.

Wichtig ist: Auszubildende und Betrieb sind sich am Ende einig, wie viele Arbeitsstunden täglich oder in der Woche geleistet werden müssen.

Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.

Ein Beispiel: Bei einer 3-jährigen Berufsausbildung wird eine Reduzierung der Ausbildungszeit um ein Drittel vereinbart. Die Ausbildungsdauer verlängert sich damit um ungefähr 1 Jahr auf insgesamt 4 Jahre.

Berufsschulunterricht bei Ausbildung in Teilzeit

Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.

Ausbildungsplan und Beantragung

Ihr Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das mit Ihnen vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Anschließend beantragen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb die Teilzeit-Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer.

Vergütung der Teilzeit-Ausbildung

Als Teilzeit-Auszubildende oder -Auszubildender haben Sie – genauso wie Vollzeit-Auszubildende – Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb. Sie fällt entsprechend geringer aus als bei Vollzeit üblich. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Zielgruppen der Berufsausbildung in Teilzeit:
  • Frauen, die ein Kind erwarten
  • Mütter und Väter mit kleineren Kindern
  • Menschen, die Angehörige pflegen
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen
  • Menschen aus dem Ausland
  • Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen

    Beratung
    Bei Fragen zur Teilzeit-Berufsausbildung oder wenn Sie weitere Informationen brauchen: Ihre Agentur für Arbeit berät Sie gern und erläutert Ihnen, wie sie Sie während Ihrer Ausbildung unterstützen kann.

    Den Termin für die Beratung können Sie per Telefon oder Online-Formular anfragen:

    0800 4 555500 (gebührenfrei)

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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Agnes Metz
Fon 0221 - 9429-5400
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Industrie- und Handelskammer
zu Köln

Ausbildungsberatung
Fon 0221 - 1640-635
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Handwerkskammer zu Köln
Abt. Ausbildungs- beratung
Fon 0221 - 20 22-251 oder -344
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Jobcenter Köln
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Meryem Demirtaş
Fon: (0221) 9429 – 8300

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