Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte
Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Aufstiegschancen schaffen und Durchlässigkeit im System steigern
14.4.2010
Das Innovationsministerium hat den Hochschulzugang für Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife vereinfacht. Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder Berufserfahrung erhalten mehr Möglichkeiten als bisher, ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen aufzu- nehmen. Die Verordnung ist ab sofort gültig, so dass beruflich Qualifizierte sich bereits für das kommende Wintersemester nach den neuen Zugangs- regeln bewerben können. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte: „Wir schaffen neue Aufstiegschancen und steigern die Durchläs- sigkeit unseres Bildungssystems. Soziale Mobilität ist eine der Schlüssel- fragen in einer modernen Gesellschaft.“
Mit der Neuregelung wird der Übergang von der beruflichen zur akade- mischen Bildung erheblich erleichtert: Handwerksmeistern steht in Nord- rhein-Westfalen ein Studium in allen Fächern und an allen Hochschultypen offen. Bislang war im Rahmen des Meisterstudiums nur ein Studium an Fachhochschulen und in einem berufsnahen Fach möglich. Ebenfalls neu: Studieninteressierte mit Berufsausbildung plus mindestens dreijähriger fachlich entsprechender Berufserfahrung erhalten prüfungsfrei einen fachgebundenen Hochschulzugang. Diese Interessenten sowie auch alle anderen beruflich Qualifizierten können einen fachungebundenen Hoch- schulzugang erlangen, indem sie einen Eignungstest absolvieren.
Außerdem können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Quali- fizierten in Zukunft ein Probestudium anbieten. Dieses Probestudium dau- ert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolg- reich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschul- zugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber mit Blick auf das Studium zur eigenen Leistungskontrolle. Alles zu den neuen Regel- ungen steht in einem Info-Faltblatt, das im Internet heruntergeladen werden kann. Dort findet sich auch die neue Verordnung im Wortlaut.